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FG München - Entscheidung vom 18.12.2000

6 K 2809/98

Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
EFG 2001, 457
GmbHR 2001, 587

I. Streitig ist das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Klägerin (Klin) ist eine GmbH. Alleinige Gesellschafterin war ursprünglich die C. ... GmbH, ein Unternehmen der sog. N.-Gruppe. Anteilseigner der [...]
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