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FG München - Entscheidung vom 13.07.2000

10 K 4502/97

Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
EStG § 12 Nr. 1

Fundstellen:
EFG 2000, 1185
ZfIR 2001, 322

I. Die Kläger sind Ehegatten, die in den Streitjahren 1989 und 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin war als Hebamme selbständig tätig. Der Kläger betrieb eine Abrechnungszentrale für [...]
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