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FG Köln - Entscheidung vom 16.03.2000

6 K 2223/96

Normen:
AO 1977 § 130 Abs. 2 Nr. 4
AO 1977 § 131
AO 1977 § 180 Abs. 5 Nr. 2
AO 1977 § 218 Abs. 2
DBA Deutschland/Schweiz Art. 4 Abs. 4
DBA Deutschland/Schweiz Art. 10 Abs. 1
DBA Deutschland/Schweiz Art. 24 Abs. 2 Nr. 2
FGO § 96 Abs. 1 S 2
FGO § 100 Abs. 2
EStG § 2 Abs. 2
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3
EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. e, Buchst. f

Fundstellen:
EFG 2000, 714

Streitig ist, ob der Beklagte die im Einkommensteuerbescheid 1987 des Klägers vorgenommene Anrechnungsverfügung durch einen Abrechnungsbescheid zu Lasten des Klägers ändern durfte. Der Kläger wurde mit Bescheid vom [...]
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