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FG Köln - Entscheidung vom 08.05.2000

10 Ko 3040/97

Normen:
FGO § 139 Abs. 1
FGO § 139 Abs. 3
FGO § 139 Abs. 3 S 1
StGebV § 42

Fundstellen:
EFG 2000, 963

I. Der Erinnerungsführer wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 25.02.1997 in dem Verfahren 5 K 314/84 mit dem Begehren, die gemäß § 139 Abs. 1 und 3 FGO für das [...]
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