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FG Köln - Entscheidung vom 28.06.2000

10 K 485/99

Normen:
EStG § 10 Abs. 1
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
EStG § 10 Abs. 1 Buchst. a
EStG § 21 Abs. 2

Fundstellen:
EFG 2000, 1379

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Wohnrechtsnebenleistungen als Sonderausgaben (dauernde Last) gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG . Die Kläger werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die Klägerin ist [...]
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