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FG Hamburg - Entscheidung vom 25.05.2000

IV 795/97

Normen:
KN
GZT

Am 6.2.1997 ließ die Klägerin durch eine Vertreterfirma Waren mit Ursprung in China zum freien Verkehr abfertigen. In der Anmeldung waren die Waren als 'Kissen weder mit Daunen noch mit Federn gefüllt, Füllung [...]
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