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FG Berlin - Entscheidung vom 19.06.2000

8 K 8497/98

Normen:
EStG § 12 Nr. 1
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
EFG 2001, 308
GmbHR 2001, 401

Die Beteiligten streiten darum, ob eine Lösegeldzahlung, die die Klägerin geleistet hat, als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen ist. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der mit 33,8% des Stammkapitals an der [...]
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