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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 02.02.2000

12 K 284/99

Streitig ist, in welcher Höhe Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V + V) berücksichtigungsfähig sind. Die Kläger sind Eheleute. Mit [...]
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