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EuGH - Entscheidung vom 21.09.2000

Rs C-109/99

Normen:
Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) (ABl. L 228, S. 3) in derFassung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (DritteRichtlinie Schadenversicherung) (ABl. L 228, S. 1) Art. 8 Abs. 1 Buchstabe b

Fundstellen:
NVersZ 2000, 560
VersR 2001, 313

[01] Das Tribunal administratif Pau hat mit Urteil vom 23. März 1999, beim Gerichtshof eingegangen am 29. März 1999, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) zwei Fragen nach der Auslegung des Artikels 8 [...]
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