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BayObLG - Entscheidung vom 30.05.2000

1Z BR 11/00

Normen:
BGB § 1618
PStG § 30, § 45

I. Die im Geburtenbuch des Standesamts eingetragenen beiden Kinder, geboren 1989 und 1992, sind die ehelichen Kinder der Beteiligten zu 1 und 4. Die Eheleute hatten nach Eheschließung am 20.2.1989 den Familiennamen des [...]
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