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BayObLG - Entscheidung vom 23.02.2000

3Z BR 25/00

Normen:
KostO § 156 Abs.

I. Mit Kostenrechnung vom 2.6.1995 stellte der Notar dem Beteiligten zu 1 für die Beurkundung eines Benennungs- und Angebotsannahmevertrags DM 1189,33 in Rechnung; der Beteiligte zu 1 bezahlt den Betrag. Die vom [...]
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