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BayObLG - Entscheidung vom 16.02.2000

3Z BR 4/00

Normen:
BGB § 1900 Abs. 4

I. Am 25.11.1999 bestellte das Amtsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung die Betreuungsstelle zur vorläufigen Betreuerin des Betroffenen, 'weil noch keine natürliche Person als Betreuer gefunden werden konnte.' [...]
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