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BayObLG - Entscheidung vom 25.09.2000

4 St RR 114/00

Normen:
UWG § 17 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
AfP 2001, 61
GewArch 2001, 175
NStZ 2001, 202
ZIP 2000, 2177
wrp 2001, 285

I. Das Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten am 23.6.1999 wegen Geheimnishehlerei zur Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 DM. Gegen diese Entscheidung legten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung [...]
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