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BayObLG - Entscheidung vom 27.07.2000

3Z BR 64/00

Normen:
FGG § 70h, § 69f Abs. 1 Satz 4

Fundstellen:
BayObLGZ 2000 Nr.48
BayObLGZ 2000, 220
NJW-RR 2001, 654

I. Das Amtsgericht ordnete am 8.1.2000 gemäß § 70h Abs. 3 FGG i.V.m. § 1846 BGB ohne vorherige Anhörung der Betroffenen deren vorläufige Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses [...]
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