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BayObLG - Entscheidung vom 30.11.2000

2Z BR 92/00

Normen:
BV Art. 112 Abs. 2
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 1
WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 4

Fundstellen:
NZM 2001, 433
ZMR 2001, 211
ZUM-RD 2001, 440

I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Eigentümer einer Wohnanlage, in der dem Antragsgegner eine Wohnung im 2. Obergeschoß gehört. Das Anwesen der Gemeinschaft verfügt zum Empfang von Fernsehprogrammen [...]
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