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BayObLG - Entscheidung vom 28.04.2000

4Z AR 41/00

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, § 29a

Fundstellen:
NZM 2000, 784

I. Mit Mahnbescheid vom 17.6.1998 macht die Antragstellerin gegen den Antragsgegner zu 1) einen Betrag von 17373,50 DM nebst 4 % Zinsen hieraus wegen rückständigen Mietzinses geltend. Sie bezeichnet das Landgericht [...]
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