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BayObLG - Entscheidung vom 25.09.2000

4Z AR 78/00

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
FGG § 50
BGB § 1693, 1696

I. Am 14.6.1991 ordnete das Amtsgericht- Vormundschaftsgericht - Augsburg für die Betroffene wegen Verhinderung ihrer Mutter als deren gesetzliche Vertreterin Ergänzungspflegschaft an mit dem Wirkungskreis: 'Vertretung [...]
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