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BayObLG - Entscheidung vom 29.03.2000

3Z BR 383, 384/99

Normen:
BGB § 1903
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2000, 1328

I. Der Betroffene litt an einem bösartigen Hirntumor. Auf Betreiben seiner Söhne, der weiteren Beteiligten, leitete das Vormundschaftsgericht ein Betreuungsverfahren ein und ordnete am 10. August 1999 einstweilig unter [...]
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