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BayObLG - Entscheidung vom 29.05.2000

2Z RR 12/99

Normen:
BayWG Art. 87 Abs. 2, Art. 74
WHG § 19 Abs. 3
GG Art. 14

Fundstellen:
BayObLGZ 2000 Nr. 32
BayObLGZ 2000, 152
NVwZ-RR 2000, 750
ZUR 2001, 172

Die Klägerin verlangt von der beklagten Stadt Augsburg Entschädigung wegen der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets. Die Klägerin ist Eigentümerin eines 29,013 m² großen, mit einem Verwaltungsgebäude und mehreren [...]
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