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BayObLG - Entscheidung vom 28.04.2000

4St RR 52/00

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 § 31a
GG Art. 3 Abs. 1

Die Revision ist offensichtlich unbegründet. 1. Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht durch die unterbliebene Feststellung der in den Bundesländern praktizierten Einstellungspraxis gegenüber Tätern, die sich [...]
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