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BVerwG - Entscheidung vom 18.05.2000

5 C 27.99

Normen:
BSHG (F. 1991) § 103
EinigungsV Anl.I Kap. X Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 3 b
BGB § 288 § 291

Fundstellen:
BVerwGE 111, 213
DVBl 2000, 1691
DÖV 2001, 391
FEVS 51, 546

I. Der Kläger, überörtlicher Träger der Sozialhilfe im Freistaat Bayern, nimmt den Beklagten, den überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Land Brandenburg, nach § 103 BSHG F. 1991 auf Erstattung von Aufwendungen in [...]
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