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BVerwG - Entscheidung vom 15.06.2000

3 C 10.99

Normen:
FeV § 66 Abs. 1 § 66 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Anl. 14 § 66 Abs. 2 Satz 2
StVG § 2 Abs. 13 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k
GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Art. 33

Fundstellen:
DAR 2000, 489
DVBl 2000, 1624
NZV 2000, 437

I. Die Parteien streiten darum, ob die beklagte Landesbehörde verpflichtet ist, die Klägerin als Begutachtungsstelle für Fahreignung (bis 1. Januar 1999: medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle - MPU-Stelle) [...]
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