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BVerwG - Entscheidung vom 07.02.2000

8 B 24.00

Die Beschwerde der Kläger ist unbegründet. Der Rechtssache kommt die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Die Kläger haben allein die Frage aufgeworfen, 'ob [...]
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