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BVerwG - Entscheidung vom 08.02.2000

8 B 26.00

Die Beschwerde ist unbegründet. Ihr Vorbringen ergibt den geltend gemachten Grund für die Zulassung der Revision nicht. Zu Unrecht rügen die Kläger einen Verstoß gegen Denkgesetze, aus denen sie einen Verfahrensfehler [...]
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