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BVerwG - Entscheidung vom 10.02.2000

9 B 44.00

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO . In der Beschwerdebegründung ist ein Revisionszulassungsgrund im Sinne [...]
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