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BVerwG - Entscheidung vom 15.02.2000

5 B 198.99

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbegründet. Der Rechtssache kommt die als alleiniger Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) nicht zu. Die [...]
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