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BVerwG - Entscheidung vom 23.02.2000

3 B 128.99

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist nicht innerhalb der Frist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO begründet worden. Diese Frist endete mit Ablauf des 16. August 1999. Dem Antrag der Kläger auf Verlängerung der [...]
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