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BVerwG - Entscheidung vom 20.03.2000

3 B 11.00

Das Beschwerdevorbringen führt nicht auf einen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO . Namentlich verbindet sich mit dem Streitfall keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. [...]
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