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BVerwG - Entscheidung vom 21.03.2000

8 B 66.00

Die Beschwerde ist unbegründet. Die zur Eröffnung des Revisionsverfahrens allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) kommt der Rechtssache nicht zu. 1. Die Beschwerde wirft zunächst die [...]
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