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BVerwG - Entscheidung vom 27.04.2000

9 B 153.00

Fundstellen:
NVwZ 2000 Beil. I, 98
ZAR 2000, 274

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie bezeichnet die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 , 3 VwGO ) nicht in der nach § 133 [...]
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