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BVerwG - Entscheidung vom 11.05.2000

3 B 24.00

Fundstellen:
VIZ 2000, 663

Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Die Rechtssache hat hinsichtlich der von den Klägern dargelegten Rechtsfragen keine grundsätzliche Bedeutung. [...]
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