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BVerwG - Entscheidung vom 17.05.2000

5 B 18.00

Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Klägerinnen ist nicht begründet. In bezug auf ihre Klageabweisung machen sie keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO [...]
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