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BVerwG - Entscheidung vom 18.05.2000

11 B 57.99

Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Zunächst liegt eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht vor. [...]
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