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BVerwG - Entscheidung vom 22.05.2000

8 B 89.00

Die Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg. Das angefochtene Urteil leidet nicht unter den gerügten Verfahrensmängeln (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ); der Sache kommt auch keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 [...]
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