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BVerwG - Entscheidung vom 06.06.2000

7 B 16.00

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Die behauptete rechtsgrundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) kommt der Rechtssache nicht zu. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren die Frage geklärt wissen, [...]
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