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BVerwG - Entscheidung vom 28.06.2000

9 B 228.00

Die Beschwerde ist nicht zulässig. Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Beschluß, der seinen Prozeßbevollmächtigten am 24. März 2000 zugestellt worden ist, Beschwerde nicht [...]
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