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BVerwG - Entscheidung vom 07.07.2000

9 B 306.00

Die Beschwerde ist unzulässig. Weder die geltend gemachte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) noch der gerügte Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) einer Gehörsverletzung werden in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 [...]
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