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BVerwG - Entscheidung vom 07.07.2000

9 B 283.00

Die Beschwerde ist unzulässig. Die geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO ) sind nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dargelegt. Dies hat der [...]
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