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BVerwG - Entscheidung vom 10.07.2000

9 B 296.00

Die ausdrücklich nur auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten [...]
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