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BVerwG - Entscheidung vom 10.07.2000

8 B 149.00

Die Beschwerde des Beigeladenen hat keinen Erfolg, weil der Rechtssache die allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) nicht zukommt. Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob ein [...]
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