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BVerwG - Entscheidung vom 10.07.2000

11 B 47.00

Die Beschwerden des Klägers sind als unzulässig zu verwerfen, weil die angefochtenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs - abgesehen davon, dass dem Vertretungserfordernis nach § 67 VwGO nicht entsprochen wurde - [...]
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