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BVerwG - Entscheidung vom 24.07.2000

10 B 5.99

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Der geltend gemachte Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) ist nicht ausreichend [...]
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