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BVerwG - Entscheidung vom 25.07.2000

3 B 74.00

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist nicht innerhalb der am 21. März 2000 abgelaufenen einmonatigen Frist des § 133 Abs. 2 VwGO wirksam eingelegt worden. Die vom Kläger persönlich am 14. März 2000 beantragte [...]
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