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BVerwG - Entscheidung vom 31.07.2000

8 B 169.00

Die Beschwerde des Klägers ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO ) begründet worden ist. Der erst am 16. Juni 2000 unter Beifügung der Beschwerdebegründung bei [...]
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