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BVerwG - Entscheidung vom 02.08.2000

9 B 210.00

Die auf sämtliche Alternativen des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unzulässig. Die angeführten Zulassungsgründe genügen nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO . 1. Soweit sich das [...]
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