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BVerwG - Entscheidung vom 21.08.2000

8 B 178.00

Fundstellen:
VIZ 2000, 717

Die Beschwerde ist unbegründet. Es liegt kein geltend gemachter Verfahrensmangel vor, auf dem die verwaltungsgerichtliche Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - vgl. 1). Die Rechtssache hat keine [...]
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