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BVerwG - Entscheidung vom 06.09.2000

6 B 41.00

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig. Die Beschwerdebegründung genügt nicht den nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu stellenden Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes. Sie [...]
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