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BVerwG - Entscheidung vom 07.09.2000

11 B 54.00

Die Beschwerde ist unbegründet. Der Beschwerdevortrag rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht. Die Beklagte sieht einen Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darin, dass das Berufungsgericht es [...]
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