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BVerwG - Entscheidung vom 15.09.2000

3 B 159.00

Mit der Streitsache verbindet sich keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , wie die Beschwerde geltend macht. Die Beschwerde will als rechtsgrundsätzlich die Frage geklärt [...]
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