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BVerwG - Entscheidung vom 12.10.2000

8 B 193.00

Die Beiladung war aufzuheben, weil die Stadt Halle bereits als Beklagte an dem Verfahren beteiligt ist und deswegen für eine Beiladung kein Raum ist (vgl. Urteil vom 17. September 1998 - BVerwG 7 C 6.98 - BVerwGE 107, [...]
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